SPIEGEL Online greift im „Fall Mollath“ die Süddeutsche Zeitung an – liegt faktisch aber daneben

  14. Dezember 2012, von T. Engelbrecht

(Mit Dank an Peter A.)

„[Die] Bücher von [SPIEGEL-Online-Autorin] Beate Lakotta werden von Random House herausgegeben, einem Verlag, der zu Bertelsmann gehört, einem Medienimperium, das Liz Mohn gehört, die eine Freundin von Angela Merkel ist, die mit der CSU koaliert, einer Partei, die hier im Verdacht steht, Schwarzgeldgeschäfte zu decken, zur Not auch indem Whistleblower in die Psychatrie gesperrt werden…“
Kommentar 381 von „atzlan“ zum SPON-Artikel von Beate Lakotta „Fall Gustl Mollath: Warum der Justizskandal doch keiner ist“

(Anmerkung zu diesem Kommentar: Auch der SPIEGEL gehört letztlich zu Bertelsmann)

„Für zwei ehemalige Steuerfahnder haben die Behörden in Bayern [im Zsh. mit der Anzeige von Gustl Mollath gegen seine damalige Ehefrau und weitere Mitarbeiter der Hypovereinsbank] auf ganzer Linie versagt.“
Report Mainz„Der Fall Mollath und das Schwarzgeld“, 21. Mai 2013

Die Journalistin Beate Lakotta behauptet auf SPIEGEL Online, der Justizskandal um Gustl Mollath sei in Wahrheit gar keiner – doch Ihre Argumentierte verfangen nicht; Foto: SWR/Report Mainz

Wenn es um Anklagen gegen Personen geht, so lässt man beim SPIEGEL schon mal gerne das eherne Prinzip in dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten – außer Acht. So z.B. aktuell geschehen beim nicht rechtsstaatlichen Verfahren gegen die angeblichen Drahtzieher der Anschläge vom 11. September 2001. In dem Beitrag „Guantanamo-Anhörung: Richter erlaubt Zensur im 9/11-Verfahren“ werden diese von den USA brutalst gefolterten Angeklagten nicht etwa – wie es allenfalls korrekt wäre – als Verdächtige bezeichnet, sondern haltlos als „Verschwörer vom 11. September“ sowie „Drahtzieher von den Anschlägen vom 11. September“ vorverurteilt (SPIEGELblog berichtete schon mehrfach über diese Art der üblen Nachrede beim SPIEGEL, die mit Journalismus wohlgemerkt nix zu tun hat).

Vergleichbar unsauber verhält sich der SPIEGEL nun im so genannten „Fall Mollath“.

So berichten seit dem 13. November Report Mainz und die Süddeutsche Zeitung über schwere Ungereimtheiten im Falle eines in die Psychiatrie eingewiesenen Mannes, Gustl Mollath. In diesem Zsh. versucht nun Beate Lakotta auf SPIEGEL Online mit ihrem Artikel „Warum der Justizskandal doch keiner ist“ darzulegen, dass die von der SZ beschriebenen Ungereimtheiten gar keine seien. Tatsächlich hat Frau Lakotta aber nur ein winziges Zipfelchen an zusätzlicher Neuigkeit zu bieten, nämlich ein bislang nicht zitiertes ärztliches Attest. SPON will daraus jetzt offenbar maximales Kapital schlagen. Dazu wird unter Ausblendung der insgesamt erdrückenden Faktenlage im Grunde suggeriert, die SZ könnte dadurch einem gemeingefährlichen Straftäter den Weg zurück in die Freiheit ebnen.

Doch dieser Schluss ist schlicht haltlos.

Kurz zum Hintergrund: Gustl Mollath hatte sich seit 2001 beim Arbeitgeber seiner Frau Petra Mollath, der HypoVereinsbank in München (heute aufgegangen in der italienischen Unicredit), über ihre Schwarzgeldgeschäfte beschwert. Nachdem das fruchtlos blieb, sendete er an eine Fülle von Behörden und auch an Prominente Briefe mit angeblichen oder offenkundigen Belegen für diese Geschäfte.

Zwischen 2002 und 2005 kam es dann möglicherweise auch zu gewalttätigen Übergriffen von Mollath gegen seine damalige Frau, von der er mittlerweile geschieden ist. Und die Justiz vermutete auch, dass Herr Mollath die Reifen der Autos von Nachbarn zerstochen hat. Aufgrund schwerer psychischer Probleme war er stationär im Behandlung. Es waren aber wohlgemerkt nicht die möglichen Gewalttaten, sondern die von ihm angenommenen Schwarzgeldgeschäfte, die ihn 2006 in die geschlossene Psychiatrie brachten. In diesem Zsh. attestierten ihm psychiatrische Gutachten „paranoide Wahnvorstellungen“.

Report Mainz und die Süddeutsche Zeitung gerieten dann vor kurzem in den Besitz von internen Dokumenten der HypoVereinsbank, denen zufolge die Schwarzgeldgeschäfte kein Wahn waren, sondern höchst reell. Und jetzt interessieren sich auch das Finanzamt und die Staatsanwaltschaft dafür. Nur für Herrn Mollath interessierte sich niemand – außer den o.g. Medien. Dabei muss man doch davon ausgehen, dass jemand, der aufgrund eines Wahns in der Psychiatrie einsitzt, dann freikommt, wenn sich der Wahn als faktisch nicht haltbar oder auch nur als wahrscheinlich unbegründet herausstellt. In dubio pro reo eben.

Lakotta schreibt zwar, bislang gebe es „keinen Beweis dafür, dass Petra Mollath als Angestellte der HypoVereinsbank in Schwarzgeldgeschäfte und Beihilfe zur Steuerhinterziehzung verstrickt war, wie ihr Mann behauptet“. Doch das ist offenbar nicht korrekt. So heißt es dazu z.B. im allerersten SZ-Artikel über den Fall Mollath:

„Drei Monate später sollten sich nicht nur Mollaths Vorwürfe bestätigen. Unter dem Vermerk ‚vertraulich‘ beschrieben interne Revisoren der Bank auf 15 Seiten detailliert ein Netzwerk innerhalb der Nürnberger HVB-Niederlassung, das offenbar über Jahre hinweg unsaubere Millionengeschäfte gemacht hat. Mollaths Anschuldigungen, so die Quintessenz des ‚Sonder-Revisionsberichtes Nr. 20546‘, seien in Teilbereichen vielleicht etwas diffus, aber: ‚Alle nachprüfbaren Behauptungen haben sich als zutreffend herausgestellt.'“

SPON – in Personam Frau Lakotta – interessiert sich unterdessen besonders für die vermuteten Gewaltdelikte. Tatsächlich ist Lakotta, wie gesagt, nun in den Besitz eines ärztlichen Attestes gelangt, in dem Frau Mollath einen gewaltsamen Übergriff ihres Mannes auf sie dokumentieren ließ. Doch warum schreibt Frau Lakotta hier nicht das, worauf es eigtl. ankommt, nämlich dass Herr Mollath eben nicht wegen der Übergriffe auf seine Frau verurteilt wurde – und er daher als unschuldig zu gelten hat?

Ähnlich unseriös geht Lakotta vor im Zsh. mit den vermuteten Reifenstechereien von Herrn Mollath. Wörtlich liest man: „Am Silvestertag 2004 nimmt er das Recht selbst in die Hand, so stellt es später das Landgericht Nürnberg fest: Er beginnt, Reifen zu zerstechen.“ Frau Lakotta benutzt hier den Indikativ, also muss ein gerichtliches Urteil vorliegen! Tut es auch, aber in diesem Urteil steht, dass Herr Mollath zum Zeitpunkt der Tat unzurechnungsfähig war. Und zwar unzurechnungsfähig aufgrund der von ihm angeblich wahnhaft erhobenen Vorwürfe von Schwarzgeldgeschäften von Banken. Das alles ist in der SZ online nachzulesen. Liest Frau Lakotta die Konkurrenz nicht einmal?

Man kann im „Fall Mollath“, der Züge einer Tragödie trägt, viele Zusammenhänge vermuten. Aber der letztliche Schluss von SPON, dass durch Intervention von Report Mainz und Süddeutscher Zeitung jetzt ein gemeingefährlicher Straftäter entlassen wird, mutet abstrus an.

Lakotta hätte besser daran getan, etwa herauszufinden, ob der Fall Mollath ähnlich gelagert ist wie die Steuerfahnder-Affäre in Hessen, über die die Frankfurter Rundschau im Sommer berichtete und bei der Steuerfahnder, die Milliarden(!) an fraglichen Bilanzposten bei Großbanken gefunden hatten, mit fragwürdigen psychiatrischen Gutachten in den Zwangsruhestand geschickt wurden. Darüber liest man bei SPON kein Wort! Dabei waren die Ex-Fahnder nach eigener Aussage weggemobbt worden, weil sie gegen eine Verordnung opponiert hätten, die reiche Steuerflüchtlinge schone.

Im Übrigen ist es so: Die SZ hat mit keinem Wort jemals die bedingungslose Freilassung von Herrn Mollath gefordert. Es ging immer um eine Überprüfung seiner Einweisung in die geschlossene Psychiatrie und natürlich auch um die juristische und steuerrechtliche Verfolgung illegaler Schwarzgeldgeschäfte der damaligen HypoVereinsbank. Frau Lakotta schreibt also wider besseres Wissen: „… und eine große Tageszeitung trommelt beinahe täglich für seine Freilassung aus der Psychiatrie.“ Seriöse Berichterstattung sieht irgendwie anders aus. Nicht zuletzt auch deshalb:

„Der SPIEGEL natürlich immer ganz an der Front bei der Aufklärung, allerdings mal in die eine, dann die andere Richtung. Wochenlang erschienen täglich Artikel auf SPON, die nur den Schluß zuließen, daß Mollath unschuldig in die Psychiatrie weggeschlossen wurde. Und jetzt auf einmal wird das genaue Gegenteil suggeriert, und man tut so als stünde man über den Dingen, statt mitten drin zu sein. Vielleicht hätte man sich die Mühe dieser Recherchen etwas früher machen sollen?“
Kommentar 36 von „Hallo?“ zum SPON-Artikel von Beate Lakotta „Fall Gustl Mollath: Warum der Justizskandal doch keiner ist“

 

17 Kommentare zu “SPIEGEL Online greift im „Fall Mollath“ die Süddeutsche Zeitung an – liegt faktisch aber daneben”

  1. jowetz sagt:

    Der gute Bericht enthält ein paar ergänzungs- und verbesserungswürdige Punkte:
    1. Der Prüfbericht der Bank stellt ausdrücklich fest, dass der (damaligen) Frau Mollath und anderen Personen Verstöße gegen die Abgabenordnung und das Geldwäschegesetz anzulasten seien.
    2. Das Urteil, aufgrund dessen Mollath eingeschlossen ist, stellt (fehlerhaft) die Erfüllung der Tatbestände der Körperverletzung und Sachbeschädigung fest. Freispruch erfolgte wegen angeblicher Schuldunfähigkeit.
    3. Das Urteil beeinhaltet erhebliche Fehler und sogar Verstöße gegen elementare Grundsätze des Strafprozeßrechts: Das Gericht unterstellt Mollath die Reifenstechereien nur über recht schwache Indizien. Von einem Beweis kann keine Rede sein. Das Attest stammt laut Urteil von einer Ärztin; jetzt stellt Lakotta in Spiegel-Online fest, es sei vom Sohn der Ärztin. Das Gericht hat das Attest nur verlesen. Die aufgrund des Bestreitens durch Mollath notwendige Vernehmung des Arztes findet jedoch nicht statt. Es ist also gleichgültig, von wem das Attest ist…
    Eine solche Beweislage rechtfertigt keinerlei Belastung des Angeklagten!
    4. Das vom Gericht eingeholte „Gut“achten ist keins, weil nicht den grundlegenden Anforderungen entsprechend.

  2. Too much information - Papierkorb - Guten Morgen sagt:

    […] Beim Spiegelblog kritisiert man die Spiegel-Online-Analyse des Mollath-Skandals. […]

  3. Flusskiesel sagt:

    Mir fällt bei der Berichterstattung über den Fall Mollath (auch hier) immer wieder auf, dass so getan wird, als ob Herr Mollath wegen bestimmter Taten quasi zu einer Art Haft verurteilt worden wäre.
    Man wird aber nicht wegen Straftaten sonden wegen einer entsprechenden Erkrankung in eine Psychiatrie eingewiesen.
    Natürlich braucht es neue Gutachten, wenn die Faktenlage doch anders ist als ursprünglich angenommen.
    Es könnte ja durchaus sein, dass Herr Mollath zurecht (nicht „zu Recht) in der Psychiatrie behandelt wird, auch wenn er teilweise die Wahrheit gesagt hat. Er wird behandelt, weil er krank ist.

  4. Moni sagt:

    > Er wird behandelt, weil er krank ist.

    und er ist krank, weil er die paranoide Wahnvorstellung hat, dass seine Frau in unseriöse Geldgeschäfte verwickelt war.

  5. Musenrössle sagt:

    @Moni:
    Paranoide Wahnvorstellungen einerseits und unseriöse Geldgeschäfte seiner Frau schließen sich NICHT gegenseitig aus.

    Oder wie es so schön heisst:

    „Nur weil du paranoid bist, heisst das noch lange nicht, daß du nicht trotzdem verfolgt wirst!“

    Der Fall Mollath ist möglicherweise das beste Beispiel dafür, daß dieses halb ernst, halb ironisch gemeinte Zitat manchmal tatsächlich zutreffen kann…

  6. StyleAndFun sagt:

    – wenn einer eine Pflichtverteidiger ablehnt
    – wenn einer glaubt, er könne vor Gericht nach seinen Regeln spielen
    – wenn einer glaubt er müsse nicht zu dem gerichtlich angeordneten Psychiater gehen
    – wenn sich einer bei der Zwangseinweisung so irre aufführt
    – wenn einer überall böse Menschen sieht und jeden verleumdet

    dann ist er vielleicht doch zu recht in der Klapse

  7. Walter Keim sagt:

    Kritik an SPON, Zeit und Tagesspiegel:
    http://gabrielewolff.wordpress.com/2012/12/14/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-iii/
    http://www.internet-law.de/2012/12/fall-mollath-alles-nur-heise-luft.html
    http://blog.delegibus.com/2012/12/14/fall-mollath-wenn-die-welle-des-journalismus-bricht/
    http://www.spiegelblog.net/fall-mollath-spiegel-vs-sz.htm
    http://www.newsandbuy.de/Mollath_Presse.htm

  8. SPIEGELblog sagt:

    @ StyleAndFun

    Wir denken, Sie vereinfachen auf unzulässige Weise. Allein Ihre erste Behauptung – Herr Mollath hätte den Pflichtverteidiger abgelehnt – wird der Beschreibung der Realität nicht gerecht. In Wahrheit ist es nämlich viel differenzierter bzw. anders.

    Gabriele Wolff schreibt in Ihrem Blog dazu
    (siehe http://gabrielewolff.wordpress.com/2012/12/14/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-iii/):

    Hatte Mollath denn keinen Anwalt? Doch: den Pflichtverteidiger Thomas Dolmany, mit dem Mollath aber kaum redete, weil er ihm offenbar misstraute.

    Dolmany sagt, Mollath habe sich ihm gegenüber nicht geöffnet. Nicht einmal von dem Einsatz im Anwesen Mollaths habe er, soweit er sich erinnern könne, etwas gewusst. Der Anwalt wird von damaligen Prozessbeobachtern kritisiert, er habe sich kaum spürbar für Mollath eingesetzt. Dolmany erwidert im SZ-Gespräch, Mollath habe das Amtsgericht im Jahr 2003 “provoziert”. Er habe sich kaum in der Lage gesehen, seinem Mandanten zu helfen.

    http://www.sueddeutsche.de/bayern/leser-fragen-zum-fall-mollath-ist-er-am-ende-doch-verrueckt-1.1544801-2

    Ja, natürlich provoziert ein Angeklagter, der ein Gericht auf strafprozessuale Fehler hinweist. Der allzu stur (wenn nicht gar querulatorisch-fanatisch) auf Recht und Ordnung bis hin zur Erfüllung der Dienstmützenpflicht von Polizeibeamten besteht. Natürlich wagt kein Pflichtverteidiger eine Konfliktverteidigung, wie sie in diesem Fall allerdings angemessen gewesen wäre.

    Rechtsanwältin Andrea Combé hat vom Landgericht Mannheim nach ihrer engagierten Verteidigung von Jörg Kachelmann keine Pflichtverteidigeraufträge mehr bekommen. Such is life: Gerichte wünschen sich kooperative Anwälte, die Einsicht in das jeweils Machbare haben (und sei das jeweils Machbare auch nur auf Überzeugungen des Gerichts gegründet) und die systemimmanent funktionieren.

  9. Winfried Sobottka sagt:

    Natürlich – solche ungeheueren systematischen Misstände, wie sie etwa von Richter i.R. Frank Fahsel, Richter i.R. Rudolf Heindl und Rechtsanwalt Rolf Bossi beklagt werden, setzen nicht nur ein Entgleisen der Gerichtsbarkeit, sondern des kompletten Rechtspflegesystems (Gerichte, Staatsanwaltschaften, Rechtsanwaltschaft) voraus.

    Dass man kritischen Anwälten gar mit Rückgriff auf angebliche Geisteskrankheit die Zulassung entzieht (Friedrich Schmidt Bernkastel-Kues, Claus Plantiko Bonn) spricht die selbe Sprache. Zudem werden – dem Internet sei Dank – zahllose Fälle öffentlich belegt (Googeln z.B.: Kinderklau, Justizwillkür).

    Das ist das Gegenteil von Rechtsstaatlichkeit, hier geht es nicht mehr um hinnehmbare Kleinigkeiten.

    Betreffend das Attest ist zunächst festzustellen, dass ein praktischer Arzt nicht der Fachmann für rechtsmedizinische Fragestellungen ist. Wird ein Würgen bis zur Ohnmacht vollzogen, dann treten regelmäßig Sekundärverletzungen auf – geplatzte Äderchen in den Augen, z.B. An der exakten Lage von Hämatomen am Hals erkennt ein erfahrener Rechtsmediziner sofort, ob sie mit einem Würgen bis zur Ohnmacht korrespondieren können. Dr. Markus Reichel war lediglich praktischer Arzt, zudem blutiger Anfänger, sah bestenfalls Hämatome am Hals, und bestenfalls glaubte er der damaligen Frau Mollath alles. Er machte seine „Befunde“ unüberprüfbar, indem er nicht einmal fotografierte, das Attest erst ein Jahr später schrieb.

    Im schlimmsten Fall gab es gar keine Verletzungen, und das Attest wurde einfach passend zur Verfolgung Mollaths ausgestellt – was einem größeren Kreis gutbetuchter Nürnberger zweifellos gut in den Kram passte.

    So oder so – das Attest stinkt zum Himmel, und wenn ich Mollaths Verteidiger gewesen wäre, hätte ich die Ärztin bzw. dann den Arzt kommen lassen und ihn im Zeugenstand auseinandergepflückt, anschließend hätte Richter Otto Brixner sich mit dem Attest bestenfalls noch den Hintern abwischen können.

    In einer Radiosendung des BR, in der zuvor mehrere, auch Prof. Henning Ernst Müller, Stellung genommen hatten, kam dann ein (offensichtlich gebildeter) Norddeutscher zum Zuge. Seine ersten Worte; „Mir wird hier alles zu weich gewaschen.“ Und dann sprach er – in kultivierter Form, Klartext.

    Ich finde auch, dass in der Sache von vielen viel zu weich gewaschen wird, und das wäre eigentlich egal – ist es aber deshalb nicht, weil es für die Verfechter des Unrechts das Signal ist: „Wir können machen, was wir wollen, die Kritiker haben Angst!“

  10. tolate sagt:

    Die obige Anmerkung: Auch der SPIEGEL gehöre letzten Endes zu Bertelsmann zeigt auf einen Umstand, der bedenkenswert ist: auch wenn es keine vom Geldgeber schriftlich formulierte „Blattlinie“ gibt, ist der Einfluss der Denkweise des Eigentümers auf die in seinem Blatt vertretenen Ansichten nicht gänzlich ausgeschlossen.

    Die Konfliktverteidigung der Demokratie, die dem SPIEGEL den Beinamen Sturmgeschütz der Demokratie eingebracht hat, wird zumindest erschwert.Und in dieser Hinsicht bin ich wohl nicht der einzige SPIEGEL Leser, der hier eine Veränderung über die Jahrzehnte feststellt.

  11. Frankenstein sagt:

    StyleAndFun’s Wahnvorstellungen:
    „- wenn einer eine Pflichtverteidiger ablehnt
    – wenn einer glaubt, er könne vor Gericht nach seinen Regeln spielen
    – wenn einer glaubt er müsse nicht zu dem gerichtlich angeordneten Psychiater gehen
    – wenn sich einer bei der Zwangseinweisung so irre aufführt
    – wenn einer überall böse Menschen sieht und jeden verleumdet

    dann ist er vielleicht doch zu recht in der Klapse“

    Der Pflichtverteidiger saß auf der Seite der Staatsanwalt.
    Bei Gericht schrie Brixner und nicht Mollath.
    Die Gutachten wurden vom Gericht nur akzeptiert, wenn sie negativ ausfielen für Herrn Mollath und die ersten „Gutachter“ Wörthmüller un dLeipziger waren befangen. Leipziger wurde von Wörthmüller vorgeschlagen, Unglaublich.
    Bei der Zwanseinweisung stellte er sich freiwillig. Der Polizist in der Verhandlung log bewusst.
    Die bösen Menschne haben Steuer hinterzogen und müssen angezeigt werden.
    Wenn sie Verbrechen decken möchten, ist es ihr Problem.

  12. GUSTL MOLLATH: LOBBY-MEDIEN ALARM! | mein name ist mensch sagt:

    […] Fall Gustl Mollath – die Stunde der Hyänen http://www.newsandbuy.de/Mollath_Presse.htm und http://www.spiegelblog.net/fall-mollath-spiegel-vs-sz.html/comment-page-1#comment-79300 […]

  13. jowetz sagt:

    Hier nur zwei Kostproben aus dem rechtskräftigen rechtswidrigen Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 8.8.2006:

    “ … wurde eine Person beim Zerstechen mit einem Werkzeug der dem Gehsteig zugewandten vier Reifen des PKW der Familie Greger aufgezeichnet.“

    4 Reifen am Gehsteig! Was ist das für ein Auto? Ein neuer Proto-Typ? Was haben uns die Autohersteller da vorenthalten?

    Und hier ein kleiner Höhepunkt (diese gerichtlichen Feststellungen beruhen nur auf den von Mollath bestrittenen Angaben seiner damaligen Ehefrau):

    “ … würgte sie bis zur Bewusstlosigkeit. Als seine Ehefrau wehrlos am Boden lag, trat er ihr mindestens dreimal mit den Füßen … gegen die untere Körperhälfte. Erst dann ließ er von ihr ab. Diese kam in der Folgezeit auf dem Boden liegend wieder zu sich.“

    Da wird ein Wunder beschrieben: Eine Frau, die im Zustand der Bewusstlosigkeit bis mindestens drei zählen kann. Katholische Kirche, herhören!
    Nimmt das Landgericht hier die spätere Entwicklung von Frau Mollath (jetzt: Frau Maske) zur „Geistheilerin mit Zahlen“ voraus? Vergleiche: http://www.petra-maske.de/

    Und das ist nur ein ganz kleiner Teil der Unregelmäßigkeiten des Falles.
    Die bayerische Justiz hat bisher außer dünnen Absichtserklärungen der Ministerin Merk nichts unternommen, um diesen Justiz-Wahnsinn wieder in Ordnung zu bringen! Sie untergräbt damit das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat.

    Unerträglich ist nicht nur die Tatsache, dass Mollaths Entlassung aus dem Krankenhaus nach wie vor ungewiss ist, schlimm ist auch, dass der damalige Vorsitzende Richter am Landgericht in Nürnberg Otto Brixner, der das Urteil fabriziert hat, heute seine Pension in Höhe von mehr als 4000 Euro pro Monat genießen darf – nach Abzug der Steuern, versteht sich!

  14. Monika Koch sagt:

    Es ist nicht erstaunlich, daß die deutsche Justiz oft korrupt ist, denn sie wird ja nicht kontrolliert. Die Deutschen sind gar noch stolz darauf, daß bei ihnen „Recht haben und Recht bekommen zweierlei ist“, anstatt endlich einen echten Rechtsstaat zu schaffen.
    Jetzt kommt zu dieser schlimmen Situation noch die Psycho-Herrschaft und somit die völlige Willkür hinzu. Es ist gängige Praxis in der BRD, fehlende Beweise durch ein Gutachten des Haus- und-Hof-Psychiaters zu ersetzen, sobald das Gericht jemanden unbedingt verurteilen will, und es gibt kein Rechtsmittel dagegen. Jede/r Richter/in darf das eigenmächtig so beschließen und die schwachsinnigsten Begründungen dazu angeben, beispielsweise „auffällig“ genügt.
    Was das Psycho-Gutachten Herrn Mollath vorwirft, sind ausschließlich Allgemeinplätze, die nach Gutdünken verwendet werden dürfen: „wahnhafte psychische Störung“, „misstrauische Grundhaltung“, „negativistisches Weltbild“, „paranoides Umdenken“, „Größenphantasien“, „ausufernde und scheinlogische Ausführungen“, „psychopathologisches Zustandsbild“, „verbal aggressiv in maniformer Stimmungslage“, „misstrauisch, gereizt und abweisend“, „stark ichbezogen“, „rigide eingenommene Haltungen“, „heftige Erregungszustände“, „subjektiv getroffene Wertungen“, „paranoides Gedankensystem“, „unkorrigierbar der Überzeugung“, „paranoide Größenideen“, „massive Auffälligkeiten in der Affektivität“, „Ich-Bezogenheit“, „massive Rigidität“, „paranoide Wahnsymptomatik“, „auf paranoidem Erleben resultierende, krankhaft misstrauische Haltung“, „paranoide Gedanken“, „kein Korrektiv der Realität“, „wahnhafte psychische Störung nach ICD 10 F 20.0“ (= „paranoide Schizophrenie“), „paranoide Inhalte des Angeklagten“, „affektive Störungen“, „seine bizarren Handlungsmuster“, „schweres, zwingend zu behandelndes Krankheitsbild“ – Seite 20 bis 24 im Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 08.08.2006, http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf
    Solches Zeug könnte man jedem von uns anhängen. Es sind ja nur Meinungsäußerungen.
    Zu welchem Zweck haben wir alle das Recht auf die freie Entfaltung unserer Persönlichkeit (http://dejure.org/gesetze/GG/2.html) und das Recht, unsere Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten (http://dejure.org/gesetze/GG/5.html), wenn in Wirklichkeit inzwischen jeglicher Psycho-Berufstätige ÜBER uns steht und uns wie Nutzvieh bewerten und uns seine Meinung überstülpen darf.
    Kritisches Denken zur „Krankheit“ zu erklären, ist das Ende der menschlichen Freiheit!

  15. Hahnemann und der Fall Mollath | Quantenhomöopathie sagt:

    […] http://www.spiegelblog.net/fall-mollath-spiegel-vs-sz.html […]

  16. Too much information - Moin - Guten Morgen sagt:

    […] Beim Spiegelblog kritisiert man die Spiegel-Online-Analyse des Mollath-Skandals. […]

  17. Too much information - Moin - Guten Morgen sagt:

    […] Beim Spiegel­blog kri­tisiert man die Spiegel-Online-Analyse des Mollath-Skandals. […]

Hinterlasse einen Kommentar