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Krankendaten bei der SPIEGEL-Tochter Quality Services GmbH, Nachschlag

Newsletter des Betriebsrates der SPIEGEL-Tochter Quality Service GmbH, S. 3 [1]

Newsletter des Betriebsrates der SPIEGEL-Tochter Quality Service GmbH, S. 3

Am Montag habe ich die Frage aufgeworfen: Sammelt der SPIEGEL illegal Krankendaten über seine Callcenter-Mitarbeiter? [2] So wurde mir zugetragen, dass die Quality Service GmbH, zuständig für den Abonnentenservice der SPIEGEL-Gruppe, Krankendaten über seine rund 40 Mitarbeiter gesammelt hätte und dass der Betriebsrat nach Rücksprache mit dem Rechtsanwalt der Gewerkschaft Ver.di darin einen “klaren Verstoß gegen den Datenschutz” sehen würde (siehe Bild links).

Am Tag darauf haben uns der SPIEGEL-Verlag und der Betriebsrats der Quality Service GmbH in einer gemeinsamen Stellungnahme dazu folgendes wissen lassen: „Nein, die SPIEGEL-Tochterfirma Quality Service… sammelt keinesfalls illegal Krankendaten über ihre Mitarbeiter. Die dortige Erfassung von Arbeitsunfähigkeitstagen und weiteren Abwesenheitstagen erfolgt im Rahmen der üblichen und betrieblich notwendigen Maßnahmen… Dieser Fehler wurde vor zwei Wochen festgestellt und umgehend behoben. Die Mitarbeiter des QS wurden anschließend darüber informiert“ (voller Text im SPIEGELblog-Bericht [2]).

Diese Aussage verwundert, da sich im Newsletter des Betriebsrates von Quality Service [3] die Angelegenheit ganz anders liest. Denn wenn das alles praktisch eine schnell zu klärende Bagatelle gewesen ist, wie der SPIEGEL-Verlag und QS-Betriebsrat nun einhellig sagen, wieso war es dann notwendig, dass der Betriebsrat von QS die Angelegenheit in seinem Newsletter extra, ausführlich und mit scharfen Worten zum Thema machte? So heißt es im Newsletter wörtlich:

„Nach Rücksprache mit dem Rechtsanwalt von Ver.di sieht der BR darin einen klaren Verstoß gegen den Datenschutz, indem die Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiter verletzt werden. Das Anlegen einer solchen Liste ist unzulässig (und dazu noch frei zugänglich, was grob fahrlässig ist). Wir setzen nur die Messlatte an, die der SPIEGEL selber in seinen Berichten über Datenschutzverstöße anderer Unternehmen setzt.“

Zudem wird in dem Newsletter ausgiebig auf die Gesetzesgrundlage, sprich die entsprechenden Datenschutzbestimmungen eingegangen (siehe oben das Bild mit der Seite 3 des Newsletters). Auch hier also noch mal die Frage: Wieso lässt sich der QS-Betriebsrat darüber in einem extra initiierten Newsletter detailliert aus, wenn doch alles im Grunde nicht der Rede wert war, wie es jetzt heißt? Eine Frage, auf die bis dato weder vom SPIEGEL-Verlag noch vom QS-Betriebsrat eine Antworten zu bekommen war.