SPIEGEL Online berichet kritiklos über ein Gerichtsurteil, wonach der „Impfgegner“ Stefan Lanka einem „Arzt 100.000 Euro zahlen muss“; Begründung: Die Existenz des Masern-Virus könne als bewiesen angesehen werden – doch bei genauer Betrachtung erscheint das Urteil nicht nachvollziehbar

  16. März 2015, von T. Engelbrecht

„[Es] besteht.. Grund zu der Annahme, dass das Virus oder das, was man als Virus bezeichnet, ein Symptom, sprich die Folge einer Krankheit ist. Die Schulmedizin ist nur beim Feindbild-Denkmuster von [Louis] Pasteur und [Robert] Koch stehen geblieben und hat es darüber schlicht versäumt, den Gedanken zu verfolgen, dass Körperzellen von sich aus mit der Virusproduktion beginnen können, etwa als Reaktion auf Stressfaktoren. Die Fachwelt entdeckte das Thema bereits vor längerer Zeit und spricht von ‚endogenen‘, also von innen in den Körperzellen sich bildenden Partikeln (auch ‚endogene Viren‘). Einen Meilenstein bilden in diesem Kontext die Forschungsarbeiten der Genetikerin Barbara McClintock, die 1983 in ihrer Nobelpreisarbeit berichtet, dass sich das Erbgut von Lebewesen ständig verändern kann, und zwar dadurch, dass es von ’shocks‘ getroffen werde. Diese Schocks können Gifte sein, aber auch Stoffe, die im Reagenzglas Stress erzeugten.[1] Dies wiederum kann dazu führen, dass sich neue Gensequenzen bilden, die zuvor nicht nachweisbar waren (in vivo und in vitro).

Schon vor langer Zeit wurde beobachtet, dass Vergiftungen im Körper das erzeugen können, was von der heutigen Medizin nur aus dem Blickwinkel des von außen angreifenden Virus gedeutet wird. So berichtete der Wissenschaftler Ralph Scobey 1954 im Fachblatt Archives of Pediatrics, dass sich Herpes simplex nach der Injektion von Impfstoffen, nach dem Trinken von Milch oder nach der Aufnahme bestimmter Nahrung ausgebildet hatte; während Herpes zoster (Gürtelrose) nach der Aufnahme oder Injektion von Schwermetallen wie Arsen und Bismuth oder Alkohol entstanden war.[2]

Denkbar wäre daher auch, dass giftige Drogen wie die bei Schwulen gebräuchliche Sex-Droge Poppers oder immunsuppressive Medikamente wie Antibiotika und Virustatika so genannten oxidativen Stress auslösen. Das heißt, dass das Blut in seiner Fähigkeit behindert wird, den für das Leben und Überleben der Zellen so wichtigen Sauerstoff zu transportieren. Zugleich werden dadurch Stickoxide produziert, die die Zellen schwer schädigen können. Als Folge davon wird zum einen die Antikörper-Produktion ‚angeheizt‘, was wiederum die Antikörper-Tests positiv ausschlagen lässt. Zum anderen entstehen dadurch neue genetische Sequenzen, die dann von den PCR-Tests ausgemacht werden [3] [4] – alles wohlgemerkt, ohne dass ein von außen eindringendes, krankmachendes Virus im Spiel ist.

Doch die herrschende Medizin verdammt derlei Gedanken als Ketzerei. Genau wie die Orthodoxie über Jahrzehnte McClintocks Konzept von den ‚jumping genes‘ (den springenden Genen) bekämpft hatte, weil man vom eigenen Modell, wonach das Gen-Gerüst vollkommen  stabil ist, nicht lassen wollte. Dabei hatte man McClintock nicht nur ignoriert, auch wurde ihr regelrecht ‚feindlich‘ begegnet, wie  McClintock erzählte.[5] ‚Im Nachhinein ist es schmerzhaft zu sehen, wie extrem fixiert viele Wissenschaftler auf die herrschenden Annahmen, auf die man sich stillschweigend geeinigt hat, sind‘, so McClintock 1973, kurz nachdem das Medizin-Establishment eingestanden hatte, dass McClintock Recht hat.[6]“
Torsten Engelbrecht/Dr. med. Claus Köhnlein, „Virus-Wahn“, 5. Aufl., S. 43-44

„[Die modernen Methoden zum Virusnachweis wie die Polymerase-Kettenreaktion, kurz PCR] sagen nichts darüber aus, wie sich ein Virus vermehrt, welches Tier dieses Virus trägt oder wie es Leute krank macht. Es ist so, als wolle man durch einen Blick auf die Fingerabdrücke einer Person feststellen, ob sie Mundgeruch hat.“
Appell von 14 Top-Virologen der „älteren Garde“ an die junge Forscher-Generation, Science, 6. Juli 2001

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SPIEGEL Online über das Urteil im „Masern-Fall“, bei dem es darum ging: Gibt es eine Studie, die einwandfrei das Masern-Virus nachweist?; Foto: DPA

Glaubt man den Mainstreammedien und dem Medizinestablishment, so wird die Welt ständig von Virus-Seuchen heimgesucht, für deren Bekämpfung zwei Dinge unerlässlich sind: antivirale Medikamente und Impfungen. Doch diese allerorten stattfindende Virus-Panikmache hat faktisch keine Grundlage.

Das lege ich in dem Buch „Virus-Wahn“, das ich zusammen mit dem Kieler Internisten Dr. med. Claus Köhnlein geschrieben habe, dezidiert dar – ein Werk, über das z.B. der 2013 leider verstorbene renommierte Medizinprofessor und Facharzt für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie Wolfgang Weuffe sagte:

„Das Buch ist meisterhaft, mutig und stolz geschrieben, bis hin zur Einschätzung des Establishments, der Eliten, der Macht und der staatlichen Förderung. Nach meiner Einschätzung ist es das Ergebnis vieler Arbeitsjahre, von Sachkundigkeit und von Sorgfalt. Da ich selbst Standardwerke herausgebe, weiß ich die notwendige jahrzehntelange Arbeit zu schätze.“

Und Gordon Stewart, Medizinprofessor, Experte für Infektionskrankheiten und ehemaliger Berater der Weltgesundheitsorganisation (WHO), findet folgende lobende Worte:

„Das Buch ‚Virus-Wahn‘ kann als das erste Werk bezeichnet werden, in dem die Fehler, die Betrügereien und generellen Fehlinformationen, die von offiziellen Stellen über fragwürdige oder nicht durch Viren bedingte Infektionen verbreitet werden, vollständig aufgedeckt werden.“

„Es ist Pflicht eines jeden Wissenschaftlers, ständig und an allem zu zweifeln , was als bewiesene Tatsache behauptet wird“
In „Virus-Wahn“ zweifeln wir wohlgemerkt nicht an, dass es bestimmte Krankheitsbilder, die Hepatitis C, Polio oder auch Masern genannt werden, gibt. Doch wir zeigen auf Basis von fast 1.100 Literaturangaben faktisch untermauert auf, dass bei der Ausbildung dieser Leiden Viren nicht maßgeblich sind. Stattdessen sind es Faktoren des Lebensstils wie Ernährung, Toxinbelastung, Grad der sportlichen Aktivität oder auch Balance zwischen Ruhe und Stress, die die bestimmenden Ursachen sind für diese Krankheiten.

Das gilt wohlgemerkt auch für das Krankheitsbild Masern, das vom SPIEGEL und anderen Medien zuletzt ja intensiv zum Thema gemacht wurde.

Leider erscheint die Vorstellung, so genannte Krankheiten wie Masern könnten nicht (primär) durch ein Virus verursacht sein, den meisten wohl nach wie vor sonderbar. Und dass ein „böses“, von außen angreifendes Masernvirus gar nicht nicht nachgewiesen sein bzw. nicht existieren könnte, das erscheint wahrscheinlich noch mehr Menschen unvorstellbar. Dass dem so ist, kann freilich nicht wirklich verwundern, wird doch den Menschen seit Jahrzehnten vom Medizinsystem die Angst vor Viren „eingeimpft“, indem etwa Impfungen als der große Heilsbringer verkauft werden.

Doch das Medizinsystem wird auch seit Jahrzehnten von der Pharmaindustrie und damit von Profitinteressen diktiert. Allein das macht es geradezu notwendig, die Thesen dieses Medizinsystems regelmäßig in Frage zu stellen.

Dabei geht das Medizinsystem – wie die katholische Kirche zu Zeiten ihrer dunkelsten Geschichte – sogar so weit und stempelt diejenigen, die ein bestimmtes Medizindogma anzuzweifeln wagen, zu Ketzern ab. Doch gerade auch in diesem inquisitorischen Verhalten zeigt sich, wie unwissenschaftlich dieses Medizinsystem agiert, denn es ist ja „geradezu Pflicht eines jeden Wissenschaftlers, ständig und an allem zu zweifeln , was als bewiesene Tatsache behauptet wird“, so der Virologe Stefan Lanka in seinem Artikel Virus vor Gericht. „Das dient dazu, den Fortschritt zu garantieren, weil sich alle Theorien im Nachhinein als nicht vollständig, fehlerbehaftet oder falsch herausgestellt haben. Wissenschaftliche Erklärungen gelten nur solange, bis es bessere Erklärungen gibt.“

Selbst für das Gericht sind entscheidende Prozesspunkte ungeklärt – warum es dennoch im Sinne des Klägers entschieden hat, interessiert SPIEGEL Online merkwürdigerweise nicht
Lanka war es auch , der Ende 2011 auf einer Homepage 100.000 € Ende der Person ausgelobt hatte, die ihm eine wissenschaftliche Publikation benennt, welche die Existenz und die exakte Größe des Masern-Virus nachweist. Der Mediziner David Bardens meinte dann, er könnte die Voraussetzungen der Auslobung erfüllen und schickte Lanka daraufhin sechs wissenschaftliche Publikationen. Doch Lanka sah die Voraussetzungen nicht erfüllt, woraufhin der Arzt Bardens den Virologen Lanka verklagte.

Und das Landgericht Ravensburg unter Leitung des Vorsitzenden Richters Schneider gab dem Kläger Bardens vergangenen Donnerstag (12. März) recht. Für Medien wie den SPIEGEL, die die Botschaft von Institutionen wie dem Robert Koch-Institut, man müsse sich unbedingt gegen Krankheiten wie Masern impfen lassen, in der Regel ungeprüft an ihr Millionenpublikum weiterreichen, war dies natürlich eine Art gefundenes Fressen. Und so brachte das Nachrichtenportal noch am selben Tag den Beitrag mit der Schlagzeile „Posse um Masernvirus: Impfgegner muss Arzt 100.000 Euro zahlen“ (siehe auch Screenshot oben).

Das Problem dabei: SPIEGEL Online hat es in seinem Artikel versäumt, eine kritische Würdigung dieses Gerichtsurteils vorzunehmen, obgleich es eigtl. erste Pflicht eines Journalisten ist, seinen Quellen – in diesem Fall also einem Urteilsspruch eines Richters – nicht blindlings Glauben zu schenken. Dies gilt umso mehr, wenn es um die äußerst komplexe Frage geht: Wann kann ein Virus wirklich als nachgewiesen betrachtet werden?

Wie wenig die modernen Methoden der Virusforschung dazu taugen, „böse“ Viren nachzuweisen, haben wir auch in unserem Buch „Virus-Wahn“ umfassend dargelegt.

Stefan Lanka hat sich, auch wenn er sich mittlerweile offenbar sehr viel ruhiger präsentiert, leider in der Vergangenheit durch sein z.T. „lautes“ Auftreten oder auch den Buchtitel „Impfen und AIDS: Der Neue Holocaust“ keinen wirklichen Gefallen getan, was sein Image angeht. Dasselbe gilt aus meiner Sicht auch für den Umstand, dass Lanka nach wie vor auf Ryke Geerd Hamer, den Gründer der so genannten Neuen Germanischen Medizin, verweist, der sich aus meiner Sicht durch seine Nazi-artigen Äußerungen gar nicht geht.

Und dennoch ist es ja so: Nur weil z.B. auch die NPD konstatiert, Arm und Reich driften immer weiter auseinander, wird diese Aussage ja nicht automatisch dadurch unwahr, weil sie von einer unsäglichen Partei getätigt wurde. Vielmehr bleibt sie weiterhin statistisch belegter Fakt!

Mit anderen Worten: Es gilt allein – egal, was man von Stefan Lanka als Person denkt – zu klären, ob der Mediziner David Bardens tatsächlich die Anforderungen der Auslobung von Stefan Lanka erfüllt hat – und ob das Gericht faktisch sauber geurteil hat, indem es Bardens recht gab. Und wenn man sich die Urteilsbegründung bzw. das, was von der Urteilsbegründung verfügbar ist, genauer anschaut, so gibt es Ungereimtheiten:

(1) So stellt sich zunächst die Frage, wieso das Gericht das Masern-Virus als bewiesen erachtet hat, obgleich die Auslobung des Beklagten Stefan Lanka ja war, dass jemand für den Nachweis der Existenz des Masern-Virus „eine wissenschaftliche Dokumentation vorlegt“. des Robert-Koch-Instituts vorbringen muss – und der Kläger Bardens keine solche Einzelstudie vorweisen konnte. Doch liest man die Pressemitteilung zum Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 12. März 2015, so ist dort nicht davon die Rede, dass der Kläger, also der Arzt David Bardens, mit „einer“, sondern mit einem „Konvolut“ an Studien die „Vorgaben des ‚Preisausschreibens'“ erfüllt hat. Hier die entsprechende Passage in der Pressemitteilung:

1

Und kurz darauf heißt es in der Pressemitteilung explizit auch noch, dass „der Kläger eine solche [Studie] nicht vorgelegt hatte“. Und trotzdem gab der Richter Schneider dem Kläger Bardens recht, weil – wie es lapidar in der Pressemitteilung heißt – „die Kammer dies nach Prüfung des Inhalts der Auslobung nicht für erforderlich hält“.

Wieso die Kammer diesen auf den ersten Blick nur schwer nachvollziehbaren Schluss zog, war weder vom Gericht noch von dem Virologen Andreas Podbielski aus Rostock, der als Sachverständiger die vom Kläger präsentierten Studien begutachtet hatte, zu erfahren. Das hängt offenbar damit zusammen, dass Herr Lanka noch in Berufung gehen kann – das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig.

Und so schreibt mir der Gutachter Podbielski  per Email: „Vor dem Erlass eines rechtskräftigen Urteils (was sich angesichts der angekündigten Berufung noch ein wenig hinziehen dürfte) hat mich das Gericht angewiesen, keinerlei Kommentare zur Sache zu geben. Dieser Aufforderung komme ich selbstverständlich nach.“

(2) Desweiteren heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts, dass es „weiterhin fraglich war, ob eine vom Kläger übersandte Übersichtsarbeit aus dem Jahr 1995 den in der Auslobung gestellten Anforderungen entspricht. Diese Publikation wertete fast 100 Originalarbeiten aus und fasste diese zusammen, ohne aber eigene Versuchsergebnisse darzustellen. Nach Auffassung der Kammer – entgegen der Ansicht des Beklagten [Stefan Lanka] – ist auch diese Übersichtsarbeit (‚Review‘) bei der Prüfung, ob dem Kläger der geforderte Nachweis gelungen ist, zu berücksichtigen.“

 Hier die dazugehörige Passage aus der Pressemitteilung:

2

Doch nicht nur stellt eine Übersichtsarbeit bzw. ein Review normalerweise keine Studie dar, in der ein Virus nachgewiesen wird, da in einem solchen Review ja lediglich verschiedene andere Studien ausgewertet werden, was in dem Text der Pressemitteilung ja auch noch mal ausdrücklich gesagt wird. Auch mit diesem Review kann also nicht die „eine“ Studie sein, die in der Auslobung von Stefan Lanka eingefordert wurde. Und selbst wenn man mal annehmen würde, dass man mit einer Übersichtsarbeit theoretisch einen klaren Virus-Beweis führen kann, so führt gemäß der Pressemitteilung des Gerichts dieser „eine“ Review nicht(!) den Beweis, sondern ist lediglich „bei der Prüfung, ob dem Kläger der geforderte {Masern-Virus-]Nachweis gelungen ist, zu berücksichtigen„.

Auch dazu war weder vom Gericht noch vom Gutachter eine Stellungnahme zu bekommen.

Im Übrigen ist auch, wenn man bei Wikipedia nach „Masernvirus“ sucht, unter dem Unterpunkt „Erregernachweis“ keine Studie genannt, die einen Nachweis des Masernvirus erbracht hätte. Und unter dem Unterpunkt „Merkmale“ heißt es bezeichnenderweise: „Das Masernvirus ist VERMUTLICH im 11. oder 12. Jahrhundert n. Chr. evolutionär aus dem Rinderpestvirus hervorgegangen.“ „Vermutlich“ klingt aber auch nicht nach einem handfestem Beweis…

SPIEGEL Online hält es nicht einmal für nötig, den „Impfgegner“ Stefan Lanka zu dem Urteil zu befragen
Im Übrigen ist aus dem SPIEGEL-Online-Artikel nicht zu erkennen, dass der Beklagte Stefan Lanka zu dem gegen ihn ergangenen Urteil befragt wurde. Stattdessen wurde nur ÜBER ihn berichtet und dabei eben die Ansichten von Richter und Gutachter als unumstößliche Wahrheit präsentiert. Das ist natürlich das Gegenteil von Journalismus ohne Scheuklappen, gehört es doch u.a. zum kleinen Einmaleins des Journalismus, dass man zu einem bestimmten Thema alle Vertreter der konkurrierenden Ansichten vorurteilsfrei befragt.

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[1] McClintock, Barbara, The Significance of Responses of The Genome to Challenge, Nobelpreisrede, 8.Dezember 1983

[2] Scobey, Ralph, Is Human Poliomyelitis Caused By An Exogenous Virus?, Archives of Pediatrics, April 1954, Band 71, S. 111-123

[3] Kremer, Heinrich, Die stille Revolution der Krebs- und AIDS-Medizin, Ehlers, S. 11-99, 169-208

[4] Papadopulos-Eleopulos, Eleni; Turner, Valendar, Reappraisal of AIDS: Is the Oxidation caused by the risk factors the primary cause?, Medical Hypotheses, März 1988, S. 151–162

[5] Barbara McClintock, englische Wikipedia-Website

[6] McClintock, Barbara, Letter from Barbara McClintock to J. R. S. Fincham, 16. Mai 1973

 

3 Kommentare zu “SPIEGEL Online berichet kritiklos über ein Gerichtsurteil, wonach der „Impfgegner“ Stefan Lanka einem „Arzt 100.000 Euro zahlen muss“; Begründung: Die Existenz des Masern-Virus könne als bewiesen angesehen werden – doch bei genauer Betrachtung erscheint das Urteil nicht nachvollziehbar”

  1. Feli sagt:

    Vielen Dank für diesen differenzierten Artikel!

  2. Gregor sagt:

    Das Urteil des LG Ravensburg vom 12.3.2015 ist hier veröffentlicht:
    http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Landgerichte&Art=en&Datum=2015&nr=19277&pos=3&anz=18

    Es geht in dem Verfahren wohlbemerkt hauptsächlich darum, ob der Kläger die vom Beklagten formulierten Bedingungen der Preisgeld-Auslobung erfüllt hat oder nicht.
    Das Gericht muss sich demgemäß exakt mit den Formulierungen der Auslobung auseinandersetzen.

  3. Feli sagt:

    Eine sehr gute Stellungnahme zur „Wissenschaftlichkeit“ der vom Kläger als „Beweise“ eingebrachten Publikationen:
    http://harald-walach.de/methodenlehre-fuer-anfaenger/17-was-ist-eine-wissenschaftliche-tatsache-ein-kleines-fallbeispiel-der-masernprozess/

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