Archiv für Oktober 2012

Mobilfunk und Krebs: Oberstes Gericht in Italien bestätigt Zsh. von Handystrahlung und Hirntumor – und der SPIEGEL schaut mal wieder weg

Montag, 29. Oktober 2012

Allein in Berlin beschäftigt die Telekom 100 Lobbyisten, um Abgeordnete, Ministerien und die Regie­rung auf Linie zu halten.
Wirtschaftwoche„Wie die Telekom die Politik im Griff hat“, 23. Mai 2012

„Und man muss wissen: Diesel­ben Lobbyisten in den Ministerien, die uns jahrzehnte­lang über die Gefahren der Atomkraft getäuscht haben, leiten heute den Strahlenschutz im Bereich elektromag­nescher Felder, also im Mobilfunk.“
Diagnose Funk, Stellungnahme zum Bericht der Bundesregierung, 4. Dez. 2011

„Das Urteil des höchsten Gerichts in Brescia unterstreicht die Diskrepanzen zwischen dem geringen Risiko [von Handystrahlung], das gemäß industriefinanzierten Studien besteht, und den stärkeren Risiken, die in unabhängigen Studien wie die der schwedischen Gruppe unter Leitung des Epidemiologen Lennart Hardell festgestellt werden.“
Internationale Kommission für elektromagnetische Sicherheit (ICEMS), Kommentar zum Urteil des obersten Gerichts in Italien, 29. Okt. 2012

Diagnose Funk berichtet, was der SPIEGEL in seiner mobilfunkindustriefreundlichen Berichterstattung ausblendet: über ein Urteil des obersten Gerichts in Italien, das einen Zsh. zwischen Handystrahlung und einem Gehirntumor als bewiesen ansieht

Wenn es um das Thema Handystrahlung und Krebs geht, so könnte die Berichterstattung, wie sie der SPIEGEL an den Tag legt, kaum unseriöser sein. Da beruft man sich mit Vorliebe auf einen industrienahen Forscher, erhebt haltlose Vorwürfe, blendet die Ergebnisse von unabhängigen Studien aus, geriert sich wie eine PR-Abteilung der Mobilfunkindustrie usw. (SPIEGELblog berichtete mehrfach). Diese Art der Berichterstattung ist im Grunde ein Skandal, denn gerade Medien wie der SPIEGEL haben ja eigtl. die Aufgabe, Industrien wie der Mobilfunkbranche penibel auf die Finger zu schauen und vehement Belege dafür einzufordern, dass Handystrahlung nachweislich(!) auch auf lange Sicht unschädlich ist für den Menschen. Solche Belege gibt es aber nun mal nicht – doch den SPIEGEL interessiert das gar nicht.

Da verwundert es kaum noch, dass der SPIEGEL selbst höchstrichterliche Urteile ausblendet, die der Handystrahlung ein regelrecht vernichtendes Urteil ausstellen. So hat das höchste Gericht in Italien, das „Corte di Cassazione“ (3. Instanz), am 1. Oktober 2012 das Urteil des Berufungsgerichts von Brescia bestätigt, wonach die italienische Berufsgenossenschaft (INAIL) den Kläger Herrn Marcolini – einen Arbeiter, der nach jahrelanger Handynutzung an einem Hirntumor litt – entschädigen muss. Und so sah es auch das oberste Gericht Italiens als bewiesen an, dass der Gehirntumor des Klägers auf seine Handynutzung zurückzuführen ist.

Auch die massive Lobbyarbeit und die Diffamierungen der Mobilfunkindustrie sind für den SPIEGEL kein Thema – statt dessen berichtet man z.B. lieber über die „PR-Offensive von Range Rover“
„Mit diesem Urteil sind auch die Versuche der Industrie gescheitert, mit Gefälligkeitsgutachten diesen Zusammenhang zu verschleiern und industrieunabhängige Forschungsergebnisse zu diffamieren“, so die mobilfunkkritische Organisation Diagnose Funk. „Bereits nach der Eingruppierung der nichtionisierenden Strahlung als ‚möglicherweise Krebs erregend“‚ durch die WHO im Mai 2011 zeigte sich die Europäische Umweltagentur besorgt über die weltweite Kampagne der Mobilfunkbetreiber mit dem Ziel, diese Eingruppierung durch Diffamierungen rückgängig zu machen. Doch die italienischen Richter haben sich nicht von Lobbyisten unter Druck setzen lassen und Unabhängigkeit bewahrt. Dieses Urteil bekräftigt die Beschlüsse des Europarlaments, des Europarates, die Appelle und Frühwarnungen der Europäischen Umweltagentur.“

Doch selbst derartig massive Lobbyarbeit der Mobilfunkindustrie, die im Grunde (der Versuch der) Korruption ist, interessiert den SPIEGEL nicht. Stattdessen ist man in seiner aktuellen Print-Ausgabe in der Rubrik „Wissenschaft“ lieber damit beschäftigt, seine Leser über so spannende Dinge „aufzuklären“ wie die „PR-Offensive von Range Rover“.

Interessanter Link zum Thema:

# Das Positionspapier der Internationalen Kommission für elektromagnetische Sicherheit (ICEMS) zu dem Urteil des obersten Gerichts in Italien (der ICEMS ist ein Zusammenschluss weltweit führender industrieunabhängiger Wissenschaftler und Lehrstuhlinhaber mit Sitz in Venedig)

Grippeimpfung und Guantánamo-Prozess: Wie der SPIEGEL selber die Art von Anti-Journalismus betreibt, die er beim ZDF anprangert

Sonntag, 21. Oktober 2012

Screenshot vom Artikel „Guantánamo: Mr. Detox und der Krieger“ (SPIEGEL v. 22. Okt. 2012, S. 111), in dem die fakten- und rechtsstaatsferne Behauptung aufgestellt wird, die Angeklagten (u.a. Chalid Scheich Mohammed) seien die Drahtzieher der Anschläge vom 11. September; Bild: Janet Hamlin/AFP

In seiner morgigen Ausgabe auf Seite 95 zieht der SPIEGEL über das ZDF-Boulevard-Magazin Leute heute her. Das ZDF, so das Nachrichtenmagazin, feiere den knallbunten Kuschelklatsch zu Unrecht als vorbildlichen Journalismus. Und in der Tat ist das, was Leute heute genau wie andere TV-Promi-Magazine wie Exclusiv das Starmagazin, brisant und taff betreiben, kein Journalismus, sondern letztlich bloß eine Art Marketing-Show für die so genannten Schönen und Reichen.

Das Problem dabei: Der SPIEGEL selber betreibt immer wieder derartigen Anti-Journalismus, denn „echter“ Journalismus steht eben für eine Berichterstattung, die nichts als die Fakten dokumentiert und dabei v.a. den – weithin korrumpierten – Machteliten penibel auf die Finger (sc)haut. Zwei aktuelle Beispiele für dieses journalistische Versagen des SPIEGEL ist die Berichterstattung über die Grippeimpfung sowie ein Artikel über den Guantánamo-Prozess, der kürzlich begonnen hat.

Der SPIEGEL dichtet dem Grippeimpfstoff eine Wirksamkeit an, die genau so fern der Fakten ist wie die einstige Behauptung von SPIEGEL Online, die Gebärmutterhalskrebsimpfung sei „hochwirksam“
Was die Grippeimpfung angeht, so behauptet z.B. Cinthia Briseño, seit Januar 2012 immerhin verantwortlich für das Ressort „Gesundheit“ bei SPIEGEL Online, in ihrem Artikel „Knapper Impfstoff: Ärzte fordern Neuregelung der Grippeschutzpläne“: „Wer sich vor der anstehenden Grippesaison für den kleinen Pieks zum Schutz vor der Influenza entschieden hat, könnte Pech haben: Noch immer warten Ärzte in Teilen Deutschlands auf ausreichende Impfstofflieferungen.“

Wieso aber sollen diejenigen, die nicht geimpft werden können, „Pech“ haben? Das wäre ja nur der Fall, wenn die Impfung nachweislich gegen die Grippe schützen würde. Doch dafür gibt es keinen wissenschaftlichen Beleg. Die Aussage von Frau Briseño ist also fern der Fakten – genau so faktenfern wie die einstige Behauptung von SPIEGEL Online, die Gebärmutterhalskrebsimpfung sei „hochwirksam“ (SPIEGELblog berichtete).

Aktuelle Studien belegen: Grippeimpfung ist im Grunde wirkungslos
So zeigt eine Übersichtsarbeit (von mehr als 50 Arbeiten) der angesehenen Cochrane Collaboration zur Grippeimpfung, dass die Grippeimpfung praktisch wirkungslos ist, wie etwa die Patientenschutzorganisation Alliance for Human Research Protection (AHRP) kürzlich berichtete. Die Cochrane Collaboration hat folgendes festgestellt:

– The evidence refutes the claims that the flu vaccine prevents the flu
– The evidence refutes the claim that it prevents viral transmission in healthy adults
– The evidence refutes the claim that the vaccine prevents complications and „saves lives“
– The evidence shows little or no benefit for influenza vaccinations.
– The review shows that reliable evidence on influenza vaccines is thin but there is evidence of widespread manipulation of conclusions and spurious notoriety of the studies

Auch zitiert die AHRP Alan Cassels von der University of Victoria im kanadischen British Columbia, der die aggressiven Impfkampagnen der Pharmariesen und deren Marionetten in den Behörden kritisiert (Kampagnen, die eben von Medien wie dem SPIEGEL in fahrlässiger Weise, weil ungeprüft, ans Endpublikum weitergereicht werden). Wesentlicher Kritikpunkt von Cassels ist der „growing cynicism around the fear-mongering of recent flu pandemics, and the overzealousness with which vaccines are promoted, and you have a recipe for a cynical public. But of most concern is the determination by some respected international scientists and researchers that annual influenza campaigns are likely an utter waste of time and money.“

Auch berichtet Naturalnews.com aktuell: „Michael Osterholm from the Uiversity of Minnesota Center for Infectious Disease Research and Policy analyzed more than 12,000 peer-reviewed studies, documents, transcripts, and notes dating back to the 1930s, and found that there was very little solid evidence that the flu shot provides any real protection for most people.

Im Übrigen zeigt die von mir zusammengestellte Übersicht „Kritische Gedanken zum Thema Impfen“, dass nicht nur generell die Wirksamkeit von Impfungen in Zweifel gezogen werden muss, sondern auch, dass UNgeimpfte nachweislich deutlich gesünder sind als geimpfte Personen.

Der SPIEGEL offenbart in Sachen Guantánamo abermals ein Rechtsverständnis, das an das der Bush-Regierung erinnert
Nicht weniger faktenfern ist die Berichterstattung des SPIEGEL in Sachen Guantánamo-Prozess. So heißt es in der morgigen Printausgabe des Magazins auf S. 111: „Vergangene Woche begann auf Kuba das Verfahren gegen die Drahtzieher der Anschläge vom 11. September 2001″ (Unterstreichung von SPIEGELblog). Das ist aber kein Journalismus, sondern – man kann es durchaus so hart sagen – üble Vorverurteilung, denn es gibt ja nicht einmal gerichtsverwertbare Beweise (geschweige denn ein ordentliches staatliches Gerichtsurteil), aus denen auf rechtsstaatliche Weise geschlossen werden könnte, Angeklagte wie Chalid Scheich Mohammed seien auch nur wahrscheinlich die Drahtzieher.

Wohlgemerkt berichtet der SPIEGEL seit Jahren so beschämend unsauber. Bereits 2009 ist SPIEGElblog in seiner Analyse SPIEGEL Online offenbart in Sachen Guantánamo ein Rechtsverständnis, das an das der Bush-Regierung erinnert“ dezidiert auf diese Berichterstettung, die faktenfern und fern von Rechtsstaatlichkeit ist, eingegangen. So heißt es in dem SPIEGELblog-Beitrag u.a.:

„Insgesamt also, behauptet SPIEGEL Online, lägen gegen rund 40 Guantánamo-Insassen ‚harte Beweise‘ für terroristische Aktivitäten vor. Doch wie sollen die vorliegen können, wenn, wie gesagt, die Militärtribunale nicht rechtsstaatlich waren? Sollte darüber, wie ‚hart‘ die Beweise wirklich sind, nicht besser erst einmal ein ordentliches Gericht entscheiden? Bestenfalls könnte man berichten, dass die Militärankläger meinten, genug harte Beweise zu haben, um die aus ihrer Sicht Verdächtigen anklagen zu können. Und ob eine rechtsstaatlich saubere Anklage überhaupt Aussicht auf Erfolg hätte bzw. aufgrund der vorliegenden ‚Beweise‘ überhaupt zugelassen werden würde, das müsste sich dann erst noch zeigen.

Hans-Christian Ströbele: Die Aussagen von Scheich Mohammed sind wohl unter Folter zustande gekommen – und Mohammed „hätte wohl auch gestanden, der Satan persönlich zu sein“
Dies gilt streng genommen auch für Chalid Scheich Mohammed, von dem SPIEGEL Online ja meint, er sei der ‚Drahtzieher‘ der Anschläge vom 11. September 2001. Zwar hat er vor dem Militärtribunal in Guantánamo so ziemlich alles gestanden, was die Bush-Regierung Al-Quaida seit langem vorwirft. Doch wohl kein rechtsstaatliches Gericht der Welt würde ein solches Geständnis anerkennen.

So geht nicht nur Hans-Christian Ströbele von den Grünen davon aus, dass die Aussagen von Scheich Mohammed unter Folter zustande gekommen sind. ‚Er hätte wohl auch gestanden, der Satan persönlich zu sein‘, sagte Ströbele der Süddeutschen Zeitung.“

Wenn SPIEGEL Online nun erneut Chalid Scheich Mohammed und die anderen Angeklagten haltlos als „9/11-Drahtzieher“ bezeichnet, so ist dies also weder juristisch noch journalistisch sauber.

Der SPIEGEL hätte viel, viel besser daran getan, seinen Job zu erledigen, sprich den skandalösen Umstand zum Thema zu machen, dass derartig rechtsstaatsferne Gerichtsprozesse wie in Guantánamo im Jahr 2012 überhaupt noch möglich sind – und dies auf Geheiß eines Landes, den USA, das sich selber rechtsstaatlich nennt und deren Präsident auch noch Friedensnobelpreisträger ist…